Werte
Mandantschaft,
wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen bis zum 30.06.2023, auf Antrag bis 31.12.2023 abzurechnen sind!
Bei Nichteinreichung droht die vollständige Rückzahlung der Hilfen.
Da die Bearbeitung der Schlussabrechnungen einiger Zeit bedarf, bitten wir Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Vielen Dank
Steuerberater
Dr. Groß & Scheifler