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Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bis 31.01.2023 verlängert

Unter der Leitung des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers hat sich die Finanzministerkonferenz am (heutigen) Donnerstag auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verständigt.

Dazu erklärt der Finanzminister Hilbers: „Angesichts des aktuellen Erklärungseingangs von bundesweit knapp unter 40 Prozent, haben wir im Kreise der Finanzministerinnen und Finanzminister heute erneut erörtert, wie und mit welchen Maßnahmen darauf reagiert werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Deutschland aktuell vielen Herausforderungen und Unsicherheiten gegenüberstehen und viele mit Sorge in die Zukunft blicken, haben wir die Möglichkeiten und Maßnahmen abgewogen und uns für eine allgemeine Fristverlängerung ausgesprochen und uns darauf verständigt, für die Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig mehr Zeit zu gewähren."

 Gleichzeitig appelliert Finanzminister Hilbers an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben. Dies sei für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform unerlässlich. Nur so sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig vorliegen, so der Minister.

PM nds. FM v. 13.10.2022


Das hessische Finanzministerium äußert sich hierzu wie folgt:

Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert

Die Finanzministerkonferenz, in der alle Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer vertreten sind, hat heute in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Sie sollte ursprünglich am 31. Oktober 2022 enden.

„Es ist gut, dass wir heute mit großer Mehrheit eine Lösung verabredet haben. Hessen macht dabei mit. Viele Menschen treiben derzeit berechtigte Sorgen um, wie sie mit Inflation, enorm gestiegenen Energiepreisen und dem Krieg in Europa klarkommen sollen. Da ist die Grundsteuerreform in der Prioritätenliste sicherlich nach hinten gerutscht. Wenn so viele Menschen eine Frist voraussichtlich nicht einhalten können, tut Politik gut daran, zu helfen und zu reagieren“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute nach der Sitzung der Finanzministerkonferenz in Berlin.
Bitte um möglichst rasche Abgabe

Boddenberg erinnerte daran, dass die ursprüngliche Frist gewählt wurde, da sich an die Abgabe der Erklärung durch die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Schritte in den Steuerverwaltungen der Länder sowie bei den Kommunen anschließen, damit die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden. Das Vorhaben ist die größte Steuerreform seit Jahrzehnten. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen.

„Ich bitte daher alle, durch eine möglichst rasche Abgabe der Erklärung zum Gelingen der Reform der für die Kommunen so wichtigen Grundsteuer beizutragen. Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts. Leider liegen den Steuerverwaltungen nicht alle Daten, die für die vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Reform benötigt werden, vor – in keinem Bundesland“, sagte Boddenberg. „Der Bürgerservice unserer Finanzämter, die hessenweite Servicenummer der Hessischen Steuerverwaltung und unser digitales Angebot unter grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster stehen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite!“

Bereits 1,1 Millionen Erklärungen wurden abgegeben

„Die Hessinnen und Hessen haben sich bislang in besonderem Maß um die Abgabe gekümmert. Schon rund 1,1 Millionen Erklärungen wurden in Hessen abgegeben. Mit einer Abgabequote von mehr als 38 Prozent liegt Hessen im Bundesvergleich in der Spitzengruppe“, so Hessens Finanzminister.

PM hess. FM v. 13.10.2022