Die Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas soll zeitlich befristet von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt werden. Außerdem werden Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation (Inflationsausgleichsprämie) bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Dies beschloss der Finanzausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU).
Der Ausschuss stimmte dem von den Koalitionsfraktionen
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf (20/3530)
zur Senkung der Umsatzsteuer im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März
2024 von 19 auf sieben Prozent zu. Mit Änderungsanträgen hatten die
Koalitionsfraktionen zuvor noch die Steuerfreiheit für Zahlungen der
Arbeitgeber zum Ausgleich der Belastungen durch die Inflation in Höhe von 3.000
Euro bis Ende 2024 eingefügt. Dem Gesetzentwurf stimmten die
Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die
CDU/CSU-Fraktion zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten
sich.
Die SPD-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als
wichtiges Anliegen. Die Steuerbefreiung der Inflationsausgleichsprämie sei sehr
wichtig. Die Inflationsausgleichsprämie werde zudem beim Bezug von
Sozialleistungen nach SGB II nicht als Einkommen bewertet.
Die CDU/CSU kritisierte die späte Vorlage der
Änderungsanträge. Außerdem wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf sich auf
die Gasumlage beziehe, die vermutlich gar nicht mehr eingeführt werde. Die
temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Gas sei ein Vorschlag der CDU/CSU
gewesen. Allerdings lasse die Koalition andere Energieträger wie Fernwärme und
Öl außen vor. Das sei etwa die Hälfte der Haushalte. Auch Unternehmen hätten
nichts von der Senkung. Bei der Inflationsausgleichsprämie sieht die CDU/CSU
das Problem, das Unternehmen unter Druck gesetzt würden, die Zahlung zu
leisten. Viele Firmen könnten dies jedoch nicht. Das Instrument sei nicht
zielführend.
Wie schon die SPD-Fraktion sprach auch die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von einer zustimmungsfähigen Vorlage. Man sei
aber gewiss noch nicht am Ende der Debatte um weitere Unterstützungsleistungen
für die von der fossilen Inflation hart getroffenen Bürger und Unternehmen. Mit
dem Inflationsausgleichsbonus werde eine weitere Entlastungsmaßnahme aus dem
dritten Entlastungspaket der Bundesregierung umgesetzt. Mit dem Bonus könnten
Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bis Ende Dezember 2024 3.000 Euro steuer- und
abgabenfrei zukommen lassen.
Die FDP-Fraktion nannte die Umsatzsteuersenkung
eine sehr zielgenaue Maßnahme. Einkommensschwache Haushalte, die einen höheren
Teil ihrer Einkünfte für Energie ausgäben, würden dadurch besonders begünstigt.
Die AfD-Fraktion kritisierte ebenfalls den im
Entwurf enthaltenen Bezug auf die Gasumlage. Die Senkung der Umsatzsteuer wurde
grundsätzlich begrüßt. Kritisiert wurde, dass andere Energieträger nicht
begünstigt würden und dass die Maßnahme den Betrieben nichts bringen werde.
Die Linksfraktion hatte wegen der Bezugnahme auf
die Gasumlage vergeblich verlangt, die Behandlung des Gesetzentwurfs zu
vertagen. Wie die anderen Oppositionsfraktionen kritisierte die Fraktion, dass
die Steuerermäßigung nicht auf Biogas und Fernwärme ausgedehnt worden sei. Der
Inflationsausgleichsbonus sei kein dauerhafter Ausgleich für zusätzlich
Inflationsbelastungen. Bezieher von niedrigeren und mittleren Einkommen hätten
mit Direktzahlungen entlastet werden müssen.
Wie die Koalitionsfraktionen in dem Entwurf eines
Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen im
Erdgasnetz schreiben, entspricht der Zeitraum der Absenkung der Umsatzsteuer
vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 dem Zeitraum, in dem auch die
Gasbeschaffungsumlage erhoben wird. Damit den Kunden keine zusätzlichen
Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die
Gasbeschaffungsumlage entstehen, soll die Umsatzsteuer auf den Gasbezug
insgesamt gesenkt werden. Von den Unternehmen erwarten die
Koalitionsfraktionen, dass sie die Senkung der Umsatzsteuer in vollem Umfang an
die Verbraucher weitergegeben werden. Die Mindereinnahmen durch die
Umsatzsteuersenkung werden bis zum Jahre 2024 auf insgesamt 11,265 Milliarden
Euro veranschlagt.
hib – heute im bundestag Nr. 495
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Mittwoch, 28. September 2022, Redaktionsschluss: 15.52 Uhr