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Weitere Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 durch ihren Steuerberater

Angesichts der weiterhin andauernden, durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation sollen die Erklärungsfristen in beratenen Fällen (§ 149 Absatz 3 Abgabenordnung (AO)) sowie die zinsfreien Karenzzeiten (§ 233a Absatz 2 AO) für 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag-Drucksache (BT-Drs.) 20/1111 vom 21.03.2022) um weitere drei Monate (das heißt bis zum 31.08,2022)  verlängert werden.

 Im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung haben die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern verschiedene Anweisungen getroffen.


PM BMF vom 01.04.2022