Der Deutsche Bundestag hat heute nach 2./ 3. Beratung den Gesetzentwurf zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher beschlossen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.
Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Umlage ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden soll. Mit dem heute beschlossenen Gesetz wird die EEG-Umlage bereits in diesem Jahr abgeschafft und ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr erhoben. Zielsetzung des Gesetzes ist es, angesichts der aktuellen Hochpreisphase eine spürbare Entlastung der Verbraucher bei den Stromkosten zu erreichen.
Um sicherzustellen, dass die Entlastung auch tatsächlich zum 1. Juli 2022 an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird, verpflichtet das Gesetz die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Preise zum 1. Juli. Das muss dann für die Verbraucher jeweils transparent auch ersichtlich sein.
PM BMWi vom 28.04.2022