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Neue Corona Regeln ab dem 25. November 2021 in Hessen - Maskenpflicht bei Beratung, Coaching und Mediation

ab heute gelten in Hessen neue Corona Regeln, die auch unser / meine Tätigkeit betreffen. Es besteht Maskenpflicht für innenliegende Publikumsbereiche von Dienstleistungsbetrieben und vergleichbaren Einrichtungen.

Dies heißt, das generell von Klienten und Mandanten, wie auch der beratenden Person eine Maske während der Treffen zu tragen ist. Dies gilt auch, wenn die Plätze eingenommen wurden, die Fenster geöffnet sind und der Abstand über 1,50 Meter beträgt. 

Ausgenommen hiervon sind Angebote die nach der sogenannten "Walk and Talk Methode" durchgeführt werden. Ein Walk and Talk Meeting ist eine Besprechung, die im Gehen, fernab von Besprechungsraum, Büro oder Schreibtisch im Freien abgehalten wird (Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht im Freien). - Sollten Sie Interesse an dieser Form der Beratung haben, so melden Sie ihr Interesse bitte bereits bei der Terminvergabe an. Wir prüfen dann, ob eine solche Beratungsform für ihr Anliegen geeignet ist.

Als erlaubte Maskenform gelten OP-Masken oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.

Darüber hinaus verweisen wir auf Möglichkeit sich telefonisch, oder Online beraten zu lassen. 

Sprechen Sie uns an: Wir finden gemeinsam, die für Sie ideale Beratungsform.


Jürgen Groß





Eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) ist zu tragen
  • in innenliegenden Publikumsbereichen aller öffentlich zugänglichen Gebäude,
  • in Gedrängesituationen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Warteschlangen,
  • in innenliegenden Bereichen von Arbeits- und Betriebsstätten; dies gilt nicht am Platz in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann und eine ausreichende Belüftung gesichert ist,
  • während des unmittelbaren persönlichen Kontakts bei der Durchführung von Angeboten durch interdisziplinäre oder heilpädagogische Frühförderstellen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, heilpädagogische Praxen, Autismuszentren und familienentlastende Dienste der Behindertenhilfe, soweit dieser in geschlossenen Räumen stattfindet,
  • in innenliegenden Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels, von Direktverkaufsstellen vom Hersteller oder Erzeuger, des Lebensmittelhandwerks sowie von Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und vergleichbaren Einrichtungen,
  • in innenliegenden Publikumsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und vergleichbaren Einrichtungen; Kundinnen und Kunden körpernaher Dienstleistungen, die älter als 15 Jahre sind, müssen eine Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil tragen,
  • in innenliegenden Publikumsbereichen gastronomischer Einrichtungen bis zur Einnahme eines Sitzplatzes,
  • in innenliegenden Publikumsbereichen von Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen und ähnlichen Einrichtungen,
  • in innenliegenden Publikumsbereichen von Übernachtungsbetrieben,
  • in Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und -fähren, in den dazugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden und Tiefbahnhöfen sowie während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten; wenn alle Insassen geimpft oder genesen und zusätzlich mit Antigen-Schnelltest getestet sind, gilt dies in diesen Verkehrsmitteln nur bis zur Einnahme eines Sitzplatzes,
  • in Gebäuden der Hochschulen, Berufs- und Musikakademien und in von ihnen genutzten Gebäuden sowie in Archiven und Bibliotheken,
  • in Schulgebäuden und Gebäuden sonstiger Ausbildungseinrichtungen
  • von den Besucherinnen und Besuchern während der Veranstaltungen, Kulturangeboten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, die in geschlossenen Räumen stattfinden,
  • während der Wahrnehmung von Bildungsangeboten, die in geschlossenen Räumen stattfinden,
  • während der Wahrnehmung von Angeboten der staatlichen Kinder- und Jugendarbeit einschließlich Ferienbetreuungsmaßnahmen, kurzzeitpädagogischen Maßnahmen sowie der Jugendsozialarbeit, die in geschlossenen Räumen stattfinden.
Querlle: https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen/Maskenpflicht