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SONDERPROGRAMM GASTRONOMIE STARTET IM SEPTEMBER - Land Hessen fördert Gaststätten im ländlichen Raum

Das Land Hessen fördert ab Mitte September mit insgesamt 10 Millionen Euro Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 € für Gaststättenbetriebe im ländlichen Raum.

Der Fördersatz beträgt 45 Prozent und die maximale Förderhöchstsumme beläuft sich auf 200.000 €. Die Förderkulisse erstreckt sich bis auf die Stadtgebiete Marburg und Kassel (ausgenommen Nordshausen) auf den ganzen Kammerbezirk der IHK Kassel-Marburg.

Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WI-Bank digital gestellt werden kann. Das Programm startet Mitte September, die Bescheiderteilung erfolgt nach Antragseingang. Die Richtlinie wird in Kürze im Staatsanzeiger der Hessischen Landesregierung veröffentlicht. Ab dann stehen alle Informationen auch auf der Homepage der Bewilligungsstelle bereit unter der Internetadresse: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten

PM IHK-Kassel-Marburg