Am kommenden Mittwoch, 30. Juni endet der Berücksichtigungszeitraum für die Überbrückungshilfe III.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde jedoch bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Insoweit besteht KEIN Verlust von Ansprüchen, wenn Sie bis zum kommenden Mittwoch keinen Antrag gestellt haben! - Für die Zeit Juli bis September2021 wurde die Überbrückungshilfe III plus eingeführt.
Was ist weiter neu bei der Überbrückungshilfe III?
• Verlängerung der Antragsfristen für Erst- und Änderungsanträge bis zum 31. Oktober 2021• Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
• Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.
• Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups.
• Sonderabschreibungsmöglichkeiten für mehr Waren (bisher nur Winterware und verderbliche Ware) auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
• Für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.
• Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen
• Antragstellenden wird in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
• Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.
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