Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung - Änderung der Abschreibungsdauer auf ein Jahr reduziert
### Wichtige Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen ###
Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.
Mitteilung des BMF vom 26.02.2021