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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung - Änderung der Abschreibungsdauer auf ein Jahr reduziert

### Wichtige Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen ###

Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.

 Zum BMF-Schreiben:  https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/abfc3b65-d863-41e0-b9c7-509ce5dd1584


Mitteilung des BMF vom 26.02.2021