Direkt zum Hauptbereich

Bundesrat will vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Soloselbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Pandemie weiterhin zu unterstützen: In einer am 6. November 2020 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. 

Existenzsicherung für Selbstständige
Ziel der Bundesratsentschließung: Selbstständige, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, sollen auch im nächsten Jahr einfach und unbürokratisch existenzsichernde Unterstützung erhalten, ohne ihre Altersvorsorge- oder Betriebsvermögen antasten zu müssen.

Die derzeitige Ausnahmeregelung zur vereinfachten Grundsicherung für Selbstständige läuft eigentlich zum Jahresende aus. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates zu früh. 

Verlängerung beim Bildungs- und Teilhabepaket
Auch die Vorgaben für die Mittagsverpflegung im Bildungs- und Teilhabepaket und beim Mehrbedarf in Werkstätten für Menschen mit Behinderung sollen weiter gelten, verlangen die Länder in ihrem Beschluss, der nun der Bundesregierung zugeleitet wird. 

Entscheidung liegt beim Kanzleramt
Ob die Bundesregierung die Bundesratsforderung umsetzt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringt, liegt in ihrer Entscheidung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 06.11.2020





















Impressum

Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin



Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de

Verantwortlich: Camilla Linke



Hinweise zum Datenschutz: www.bundesrat.de/datenschutz









Homepage



Twitter



YouTube



BundesratKOMPAKT







Newsletter anpassen



Newsletter abmelden