Die Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden.
Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.
Die Verlängerung der Antragsfrist bis zum 9. Oktober trägt der Tatsache Rechnung, dass die Antragszahlen in den letzten Tagen sehr stark angestiegen sind und die technischen Systeme zum Teil stark beansprucht werden. Damit ein Antragsstau zum Fristende vermieden wird und jeder von Ihnen die Möglichkeit hat, seinen Antrag fristgerecht einzureichen, wurde der 9. Oktober als neuer Schlusstermin festgesetzt.
Die Änderung
der Kontoverbindung sowie Änderungsanträge zu bereits (teil)bewilligten
Anträgen für die Phase 1 können noch bis zum 30. Oktober 2020 eingereicht
werden, um beispielsweise zusätzliche förderfähige Kosten oder andere
Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der
Fördersumme führen werden. Eine Nachzahlung im Zuge der Schlussabrechnung wird
nicht möglich sein.
Anträge
für die zweite Phase können in den kommenden Wochen ebenfalls über das
elektronische Antragssystem eingereicht werden. Die zweite Phase der
Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Aktuelle Informationen zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe sind zeitnah
auf der Infoseite zu finden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste.html