Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche
Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete
Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1.
Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt
dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
Hierzu
stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines
begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das
endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der erste Entwurf vom
11. Juni 2020 wurde aktualisiert.
Der hier verfügbare Entwurf gibt nunmehr den
Stand vom 23. Juni 2020 wieder.