Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche
Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der
Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete
Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1.
Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt
dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu
stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines
begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das
endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der hier verfügbare
Entwurf gibt den Stand vom 11. Juni 2020 wieder.
Zum BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/74f666e3-bbe0-4ac9-a804-23eeb0df2d69
PM BMF v. 16.06.2020