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aktualisiertes Schutz- und Hygienekonzept (28.05.2020) der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler

„Soviel Service wie möglich, sowenig Kontakt wie notwendig“

Schutz- und Hygienekonzept der Steuerberater Dr. Groß & Scheifler


Zum Schutz unserer Mandanten und Mitarbeiter vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns — das Team der Steuerberatung Dr. Gross & Scheifler — die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Regeln einzuhalten:


1. Zutrittssteuerung

(1) Übergabe von Unterlagen

Unterlagen können jederzeit in den Briefkasten des Zentrums für Beratung, Coaching & Mediation (Schloßstr, 18, Melsungen) eingeworfen, oder uns postalisch zugesandt, bzw. elektronisch übermittelt werden. Der Briefkasten ermöglicht die Aufnahme von Belegen in Größe eines Aktenordnern. Der Briefkasten wird mehrmals am Tag durch unsere Mitarbeiter geleert.

(2) Beratungsangebot

Der persönliche Kontakt zu Aussenpersonen und Mandanten, wird soweit als möglich auf ein Minimum reduziert. Hierzu gehört die Anweisung, vorrangig die Beratung über Telekommunikation anzubieten.

(3) Umsetzung der Zutrittskontrolle

Es wird immer nur einer Partei (max. zwei Personen je Mandat) Zutritt zu unseren Räumen gewährt.

Bitte haben Sie Geduld, falls sich die Tür daher nicht sofort öffnen sollte und halten Sie den Zugangsbereich frei.

(4) Vermeidung von Warteschlangen

Warteschlangen in unserer Praxis vermeiden wir bereits durch die Reduzierung anwesender Mandanten in unseren Räumen. Dies geschieht durch vorherige telefonische Terminvergabe. Eine Warteschlange vor unserem Gebäude halten wir für unwahrscheinlich.

Wir bitten Sie zusätzlich, den Aufenthalt in unseren Praxisräumen auf das notwendige Minimum zu beschränken. Persönliche Beratungsgespräche sollen möglichst fernmündlich durchgeführt werden und finden nur in Ausnahmefällen statt.


2. Abstandsflächen
a) Vorgaben

„Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den beteiligten Personen eingehalten werden kann.“

b) Umsetzung in unserer Praxis

Wir informieren unsere Mandanten durch Aushang am Eingang und an geeigneten Stellen über unsere Schutz- und Hygienebestimmungen. Dazu zählt, dass zwischen den Mandanten und zu/zwischen den Mitarbeitern grundsätzlich und wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist.


3. Umgang mit Mandantenkontakt


a) Vorgaben

„Das Personal soll eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern nicht sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann“.

b) Umsetzung in unserer Praxis

Wir stellen sicher, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. An Arbeitsplätzen, an denen die Einhaltung der Abstände erschwert ist, beschäftigen wir vorrangig keine Mitarbeiter mit Vorerkrankungen, insbesondere mit bestehenden Atemwegserkrankungen wie z.B. Asthma. Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, bei Unterschreitung des Mindesabstandes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Wir weisen unsere Mandanten durch Aushang darauf hin, dass zum Eigenschutz, zum Schutz anderer Mandanten und unserer Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckung dringend geboten ist.


4. zusätzlich Maßnahmen


- Kein Kontakt in Form von Händegeben o.ä. zu den Praxisinhabern, Mitarbeitern und den Mandanten untereinander.

- Die Mandanten werden von den Praxismitarbeitern zu den entsprechend eingerichtenden Beratungsplätzen geführt. Das Betreten anderere Räume der Praxis, hier insbesondere der Arbeitsräume, ist für Mandanten untersagt.

- Wir stellen Desinfektionsmittel für die Hand- bzw. Arbeitsmitteldesinfektion für die Mitarbeiter bereit. Dies gilt insbesondere für den Empfangsbereich und gemeinsam genutzter Räume zur Flächendesinfektion häufig berührter Flächen.

- Wir stellen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion für Mandanten bereit.

- Wir informieren unsere Mitarbeiter über die allgemeingültigen und die betrieblichen Hygienevorschriften, auch zum Eigenschutz, und achten auf die Einhaltung der Verhaltensregeln.

- Soweit möglich arbeiten unsere Mitarbeiter vom Home-Office. Bitte haben Sie Verständnis für die dadurch evtl. verzögerte Kommunikation.

- Alle Mitarbeiter wurden darauf hingewiesen, bei Auftreten von Krankheitssymptome jeglicher Art unverzüglich ihren Arzt aufzusuchen, und bis zur abschließenden medizinischen Klärung nicht die Arbeitsräume zu betreten.


Wird ständig angepasst.


Melsungen, 28. Mai 2020


Dr. Jürgen Groß                          Jörg Scheifler