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Ver­län­ge­rung der Er­klä­rungs­frist für vier­tel­jähr­li­che und mo­nat­li­che Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen wäh­rend der Co­ro­na-Kri­se 

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.



PM BMF vom 23.04.2020