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Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

Anzeige von Kurzarbeit. Info (Stand: 18.03.2020)

Der Gesetzgeber hat Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen.

Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Folgende Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat der Gesetzgeber beschlossen:
  • Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden zu 100 Prozent erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

Weitere aktuelle Informationen und Hinweise erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums.


ICH MÖCHTE MICH INFORMIEREN
Sie möchten sich erstmal allgemein über Kurzarbeit informieren?


Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

In zwei kurzen Videos erläutern wir Ihnen die Voraussetzungen zur Kurzarbeit (Video 1) und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Kurzarbeit anzuzeigen oder zu beantragen (Video 2): So beantragen Sie Kurzarbeitergeld

Im Merkblatt „Kurzarbeit“ sind zudem alle Informationen zusammengefasst.

Außerdem haben wir eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes und eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes für Beschäftigte, die keine Beiträge zur Sozialversicherung zu tragen haben.

Wenn Sie sich telefonisch informieren möchten, können Sie unsere Hotline für Arbeitgeber anrufen.
Die Hotline ist Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr erreichbar.

0800 45555 20
Persönlich hilft Ihnen auch die örtliche Agentur für Arbeit weiter. Wenn Sie noch keine Ansprechpartner haben, nutzen Sie gerne die Dienststellensuche.

Allgemeine Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu weiteren Kurzarbeitergeldformen wie Saison-Kurzarbeitergeld oder Transfer-Kurzarbeitergeld, finden Sie auf unserer Übersichtsseite.


KURZARBEIT ANZEIGEN

Bevor Sie Kurzarbeitergeld beantragen, müssen Sie dieses bei der Agentur für Arbeit anzeigen.

Wichtig: Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen. Erst danach können Sie dieses beantragen. Wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber-Service. Von ihm erhalten Sie die Zugangsdaten, um Kurzarbeitergeld beantragen zu können.

Kurzarbeit können Sie über diesen Vordruck anzeigen. Den unterzeichneten Vordruck reichen Sie dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Die nächstgelegene Arbeitsagentur können Sie über die Dienststellensuche ermitteln:


KURZARBEITERGELD BEANTRAGEN

Sie möchten Kurzarbeit beantragen?

Den Antrag können Sie schnell, sicher und jederzeit online über das Online-Portal einreichen. Sie finden den Online-Antrag auf der Seite: Kurzarbeitergeld.

Alternativ können Sie auch den Leistungsantrag online ausfüllen. Reichen Sie diesen dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Weitere Hinweise zum Vordruck.

KURZARBEITERGELD WURDE BEREITS BEWILLIGT

Sie möchten Kurzarbeitergeld abrechnen?

Die Abrechnungsliste können Sie ebenfalls schnell sicher und jederzeit online über unser online-Portal eServices übermitteln.

Oder Sie nutzen Sie dafür diese Vorlage und reichen diese mit Ihrem Antrag bei Ihrer Agentur für Arbeit ein.

Quelle: Webseite der Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld