In Hinblick auf das Urteil des EUGH aus dem Mai 2019 (siehe https://www.drgross.info/2019/07/die-mitgliedstaaten-mussen-die.html), welches vorsieht, das ein Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter erfasst, möchten wir sie auf die kostenlose App des Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufmerksam machen.
Die Speicherung der erfassten Daten erfolgt lokal in der App. Eine Übermittlung der erfassten Arbeitszeiten erfolgt unverschlüsselt an eine von der Arbeitnehmerin / vom Arbeitnehmer eingetragene Mailadresse des Arbeitgebers, bei der die Daten zusammenlaufen. Über gesetzte Sortierregeln im E-Mail-Programm kann der Arbeitgeber eine einfache und schnelle Ablage der E-Mails für seine Beschäftigten organisieren.
Bei Bedarf kann auf diesem Wege von der Kontrollbehörde ohne weitere technische Ausrüstung diese Ablage eingesehen werden.
Zur Erfassung und Übermittlung von Arbeitszeiten können Sie die kostenlose BMAS-App "einfach erfasst" im Google Play-Store und im Apple App Store herunterladen und auf Ihrem Android- oder iOS-Gerät verwenden.