Direkt zum Hauptbereich

Brexit und die Zukunft der Limiteds

In einem halben Jahr tritt Großbritannien aus der EU aus. Ab dem 30. März 2019 wird dann unter anderem die Niederlassungsfreiheit keine Anwendung mehr finden, sofern bis dahin kein Austrittsabkommen mit Übergangsphase geschlossen wurde.

Sollte ein solches Abkommen nicht zustande kommen, hätte dies bereits im März 2019 Konsequenzen für britische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland, wie z. B. die Limited (private limited company, Ltd.). Die Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland würde dann als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft behandelt werden. Als Konsequenz würde auch die beschränkte Haftung der Limited entfallen.

Den betroffenen Unternehmen stehen u. a. folgende Handlungsmöglichkeiten offen:
  • Verschmelzung der britischen Limited mit der deutschen GmbH: Rechte und Pflichten der Limited gehen dann auf die GmbH über
  • Umwandlung der britischen Limited in eine deutsche GmbH: Wegen rechtlicher Unsicherheiten ist allerdings dazu zu raten, auf die Option der Umwandlung zu verzichten.
  • Einzelübertragung von Vermögensgegenständen/Rechten: Diese würden auf eine deutsche GmbH übertragen; die Limited in Großbritannien müsste im Anschluss liquidiert werden.
Im Hinblick auf die Rechtssicherheit wird die Option der Verschmelzung von Limited und GmbH zu bevorzugen sein. Da an die grenzüberschreitende Verschmelzung verschiedene (Warte-) Fristen geknüpft sind, kann das Verfahren jedoch einen längeren Zeitraum andauern.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ende August 2018 einen Referentenentwurf zur Diskussion gestellt, der britischen Gesellschaften ein geordnetes Verfahren bei der Umwandlung in eine deutsche Personenhandelsgesellschaft (Offene Handelsgesellschaft – OHG -, Kommanditgesellschaft – KG -) ermöglichen soll. Offen ist derzeit allerdings noch, ob die geplanten Änderungen des Umwandlungsgesetzes rechtzeitig verabschiedet werden, um den betroffenen Unternehmen die Umwandlung zu erleichtern.

PM IHK Kassel-Marburg vom 08.11.2018