Direkt zum Hauptbereich

Baukindergeld kann ab heute rückwirkend zum 01.01.2018 beantragt werden – das Wichtigste in Kürze

Das steht im Gesetz:
  • Wann wird das Baukindergeld gezahlt? Das Baukindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2018 gezahlt.
  • Wie viel Baukindergeld gibt es? Die Förderung beträgt maximal 12.000 € pro Kind, über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Wer bekommt Baukindergeld? Das Baukindergeld bekommen Familien mit mittleren Einkommen, die das erste Mal bauen oder ein Haus kaufen.
  • Welche Einkommensgrenzen gelten? Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 € des zu versteuernden jährlichen Einkommens plus 15.000 € Freibetrag pro Kind. Maßgebend ist das Familieneinkommen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Hauskauf oder -bau.
  • Wo kann es beantragt werden? Das Baukindergeld wird über die KfW-Förderung abgewickelt. Bei der KfW kann der Antrag auf Baukindergeld online eingereicht werden.
  • Das bedeutet für Sie: Sie können Baukindergeld erhalten, auch wenn Sie schon in diesem Jahr ein Haus gekauft oder mit dem Bau begonnen haben. Als Nachweis ist dafür das Datum der Baugenehmigung oder des Kaufvertrages ausschlaggebend.
  • Seit dem 18. September 2018 können Sie Ihre Anträge auf Baukindergeld stellen. Es handelt sich um das KfW-Programm 424.
  • Das Baukindergeld kann Ihren Kreditrahmen erhöhen, da Sie pro Kind 100 € monatlich mehr zur Verfügung haben. Es wird aber nicht auf Ihren Eigenanteil am Hausbau oder -kauf angerechnet.
  • Baukindergeld wird nur gezahlt, wenn die gebaute oder gekaufte Immobilie von Ihnen selbst genutzt wird. Das bedeutet, wenn Sie vorhaben das Haus oder die Wohnung zu vermieten, dann erhalten Sie kein Baukindergeld.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld. Es wird nur so lange ausgezahlt, wie Mittel im Bundeshaushalt vorhanden sind.

Baukindergeld 2018: Wann, wer, wie viel – alle Antworten zur Eigenheimzulage für Familien finden Sie unter https://www.vergleich.de/baukindergeld.html