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Az. 1 K 115/17 - Urteil vom 13.11.17
Studium am Bankkolleg nach abgeschlossener Banklehre als Teil der Erstausbildung
1. Ist aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat, kann auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein. Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinanderstehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554, m. w., N.; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).
2. Zwei Ausbildungsabschnitte werden auch dann im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt, wenn das Kind die weitere Berufsausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt. Dem steht eine Berufstätigkeit nicht entgegen, es sei denn, der zweite Ausbildungsabschnitt setzt eine Berufstätigkeit voraus oder das Kind nimmt vor Beginn der zweiten Ausbildung eine Berufstätigkeit auf, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient.
Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az. III B 148/17
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Az. 6 K 438/16 - Urteil vom 14.09.17
Zurückweisung als Bevollmächtigte
(zweiter Rechtsgang)
Zu den Voraussetzungen der Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3a StBerG im Lichte der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art 49, 56 Abs. 1 AEUV)
Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az. II B 120/17
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Az. 11 K 212/17 - Urteil vom 19.04.2018
Aufwendungen für Unterbringung in Seniorenheim als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG
1. Im Falle einer Heimunterbringung kann der Tatbestand des § 33 EStG erfüllt sein, wenn der Aufenthalt ausschließlich durch eine Krankheit veranlasst ist. Eine Unterscheidung zwischen "normalen" und altersbedingten Erkrankungen ist hierbei nicht vorzunehmen. Auch häufig im Alter auftretende Krankheiten können eine krankheitsbedingte Unterbringung rechtfertigen.
2. Der Aufenthalt in einem Seniorenheim kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch) nicht gegeben ist.
3. Der Höhe nach sind Aufwendungen jedoch nicht über den Betrag berücksichtigungsfähig, der rechnerisch auf eine übliche Wohnfläche in einem Seniorenheim von 30 qm entfällt.
Revision nicht zugelassen
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Az. 13 K 114/17 - Urteil vom 14.03.2018
Verzögerungsgeld
Wird bei einem landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen die Außenprüfung durch eine Zentralstelle für landwirtschaftliche Betriebsprüfung durchgeführt, ist dieses Finanzamt - und nicht das Wohnsitz- oder Betriebsfinanzamt - für die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes im Sinne von § 146 Abs. 2 b AO sachlich zuständig.
rechtskräftig
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Az. 13 K 171/17 - Urteil vom 06.02.2018
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
1. Beginnt ein Kind nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann zum erstmöglichen Zeitpunkt eine Ausbildung zum "Bankfachwirt Bankcolleg" an einer Genossenschaftsakademie der Volks- und Raiffeisenbanken, so handelt es sich regelmäßig um den zweiten Ausbildungsteil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung.
2. Es kommt nicht darauf an, dass die Bewerbung für die Ausbildung zum Bankfachwirt innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Ausbildung zum Bankkaufmann abgesandt oder die fortbestehende Ausbildungswilligkeit innerhalb eines Monats gegenüber der Familienkasse kundgetan worden ist.
Revision eingelegt - BFH-Az.: III R 12/18
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Az. 1 K 115/17 - Urteil vom 13.11.17
Studium am Bankkolleg nach abgeschlossener Banklehre als Teil der Erstausbildung
1. Ist aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat, kann auch eine weiterführende Ausbildung noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein. Abzustellen ist dabei darauf, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinanderstehen (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 22. Juni 2016 V R 32/15, BFH/NV 2016, 1554, m. w., N.; ebenso Abschn. A 20.2.4 Abs. 2 DA-KG 2017, BStBl I 2017, 1005).
2. Zwei Ausbildungsabschnitte werden auch dann im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt, wenn das Kind die weitere Berufsausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt. Dem steht eine Berufstätigkeit nicht entgegen, es sei denn, der zweite Ausbildungsabschnitt setzt eine Berufstätigkeit voraus oder das Kind nimmt vor Beginn der zweiten Ausbildung eine Berufstätigkeit auf, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum Beginn der nächsten Ausbildung dient.
Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az. III B 148/17
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Az. 6 K 438/16 - Urteil vom 14.09.17
Zurückweisung als Bevollmächtigte
(zweiter Rechtsgang)
Zu den Voraussetzungen der Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3a StBerG im Lichte der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art 49, 56 Abs. 1 AEUV)
Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az. II B 120/17
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Az. 11 K 212/17 - Urteil vom 19.04.2018
Aufwendungen für Unterbringung in Seniorenheim als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG
1. Im Falle einer Heimunterbringung kann der Tatbestand des § 33 EStG erfüllt sein, wenn der Aufenthalt ausschließlich durch eine Krankheit veranlasst ist. Eine Unterscheidung zwischen "normalen" und altersbedingten Erkrankungen ist hierbei nicht vorzunehmen. Auch häufig im Alter auftretende Krankheiten können eine krankheitsbedingte Unterbringung rechtfertigen.
2. Der Aufenthalt in einem Seniorenheim kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit (noch) nicht gegeben ist.
3. Der Höhe nach sind Aufwendungen jedoch nicht über den Betrag berücksichtigungsfähig, der rechnerisch auf eine übliche Wohnfläche in einem Seniorenheim von 30 qm entfällt.
Revision nicht zugelassen
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Az. 13 K 114/17 - Urteil vom 14.03.2018
Verzögerungsgeld
Wird bei einem landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen die Außenprüfung durch eine Zentralstelle für landwirtschaftliche Betriebsprüfung durchgeführt, ist dieses Finanzamt - und nicht das Wohnsitz- oder Betriebsfinanzamt - für die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes im Sinne von § 146 Abs. 2 b AO sachlich zuständig.
rechtskräftig
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Az. 13 K 171/17 - Urteil vom 06.02.2018
Mehraktige Ausbildung im Kindergeldrecht
1. Beginnt ein Kind nach Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann zum erstmöglichen Zeitpunkt eine Ausbildung zum "Bankfachwirt Bankcolleg" an einer Genossenschaftsakademie der Volks- und Raiffeisenbanken, so handelt es sich regelmäßig um den zweiten Ausbildungsteil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung.
2. Es kommt nicht darauf an, dass die Bewerbung für die Ausbildung zum Bankfachwirt innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Ausbildung zum Bankkaufmann abgesandt oder die fortbestehende Ausbildungswilligkeit innerhalb eines Monats gegenüber der Familienkasse kundgetan worden ist.
Revision eingelegt - BFH-Az.: III R 12/18