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Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungsleistungen

Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte und/oder Krankenhäuser analysiert und befundet, sind als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei. Die Regellösung setzt nicht das Bestehen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient voraus. Urteil vom 29. August 2017 (2 K 221/15), Rev. eingelegt, Az. BFH XI R 30/17.

PM Hamburger FG vom 29.03.2018