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aus dem Bundetag: Steuern auf Wasserpfeifentabak

Kleine Anfrage der FDP Fraktion:

Um die steuerliche Behandlung der Abgabe von Wasserpfeifentabak in Sisha-Bars geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (19/865). Hintergrund ist die gesetzliche Vorschrift, dass Tabak nur in verkaufsfertigen Kleinverkaufsverpackungen und nicht wie zum Beispiel in Sisha-Bars in losen Einzelportionen zum Konsum vor Ort abgegeben werden darf. Die Bundesregierung soll die Frage beantworten, ob der Betrieb von Sisha-Bars in Deutschland tabaksteuerrechtlich überhaupt möglich sei. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, wie eine einheitliche und rechtssichere tabaksteuerrechtliche Behandlung von Sisha-Bars umgesetzt werden könne.

PM dt. Bundestag vom 05.03.2018