Der Bundesrat begrüßt, dass sich die EU-Kommission für eine offene Handelspolitik auf der Grundlage eines fairen und nachhaltigen Freihandels einsetzt. Dies sei vor allem in Zeiten von zunehmendem Protektionismus ein wichtiges Zeichen, unterstreicht er in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 zu der entsprechenden Kommissions-Mitteilung.
Schutz für die Landwirtschaft
Zugleich betont der Bundesrat, dass bei einer Handelsliberalisierung die hohen europäischen Umwelt-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz und Sozialschutzstandards zu berücksichtigen sind und der Schutz für Herkunftsbezeichnungen gewahrt bleiben müsse.
In besonders sensiblen Bereichen halten die Länder Sonderregelungen und gegebenenfalls auch handelspolitische Schutzinstrumente für erforderlich. Konkret warnen sie davor, dass das Ziel einer EU-weit flächendeckenden Landwirtschaft nicht durch Handelsliberalisierungen gefährdet werden darf.
Transparenz bei neuen Handelsabkommen
Bedenken hat der Bundesrat gegen die Absicht der Kommission, mit Australien und Neuseeland Verhandlungen zu bilateralen Freihandelsabkommen aufzunehmen. Gerade Neuseeland verfüge über erhebliche Wettbewerbsvorteile bei der Milchproduktion. Die Bundesregierung solle sich deshalb mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Außenschutz für sensible Produkte aufrechterhalten wird. Wichtig sei auch, die Auswirkungen eines Zollabbaus auf die Land- und Ernährungswirtschaft vor Eintritt in Verhandlungen zu neuen Freihandelsabkommen transparent zu machen.
Vorschläge für einen freien Handel und offene Märkte
In ihrer Mitteilung schlägt die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen zur Stärkung eines freien Handels und offener Märkte vor. Der globale Handel leiste einen wesentlichen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in der Europäischen Union, heißt es zur Begründung. Über 30 Millionen Arbeitsplätze hingen an den europäischen Ausfuhren. Neben der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (sh. PlenumKOMPAKT vom 24. November Top 1) und neuer Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland schlägt sie einen multilateralen Gerichtshof zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor. Darüber hinaus plant sie, bei Handelsabkommen eine beratende Gruppe einzurichten. Sie soll sich aus Experten unterschiedlicher Interessengruppen zusammensetzen und den Verhandlungsführern und politischen Entscheidungsträgern zur Seite stehen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 15.12.2017
Schutz für die Landwirtschaft
Zugleich betont der Bundesrat, dass bei einer Handelsliberalisierung die hohen europäischen Umwelt-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz und Sozialschutzstandards zu berücksichtigen sind und der Schutz für Herkunftsbezeichnungen gewahrt bleiben müsse.
In besonders sensiblen Bereichen halten die Länder Sonderregelungen und gegebenenfalls auch handelspolitische Schutzinstrumente für erforderlich. Konkret warnen sie davor, dass das Ziel einer EU-weit flächendeckenden Landwirtschaft nicht durch Handelsliberalisierungen gefährdet werden darf.
Transparenz bei neuen Handelsabkommen
Bedenken hat der Bundesrat gegen die Absicht der Kommission, mit Australien und Neuseeland Verhandlungen zu bilateralen Freihandelsabkommen aufzunehmen. Gerade Neuseeland verfüge über erhebliche Wettbewerbsvorteile bei der Milchproduktion. Die Bundesregierung solle sich deshalb mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Außenschutz für sensible Produkte aufrechterhalten wird. Wichtig sei auch, die Auswirkungen eines Zollabbaus auf die Land- und Ernährungswirtschaft vor Eintritt in Verhandlungen zu neuen Freihandelsabkommen transparent zu machen.
Vorschläge für einen freien Handel und offene Märkte
In ihrer Mitteilung schlägt die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen zur Stärkung eines freien Handels und offener Märkte vor. Der globale Handel leiste einen wesentlichen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in der Europäischen Union, heißt es zur Begründung. Über 30 Millionen Arbeitsplätze hingen an den europäischen Ausfuhren. Neben der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (sh. PlenumKOMPAKT vom 24. November Top 1) und neuer Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland schlägt sie einen multilateralen Gerichtshof zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor. Darüber hinaus plant sie, bei Handelsabkommen eine beratende Gruppe einzurichten. Sie soll sich aus Experten unterschiedlicher Interessengruppen zusammensetzen und den Verhandlungsführern und politischen Entscheidungsträgern zur Seite stehen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 15.12.2017