Az. 4 K 220/16 - Urteil vom 04.01.2017 ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 (zweiter Rechtsgang) Die Tatsache, dass sich der Steuerpflichtige erst unter dem Eindruck der Mehrergebnisse aus einer Außenprüfung zur Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags entschlossen hat, lässt nicht den Schluss auf das Fehlen der Investitionsabsicht zum maßgeblichen Bilanzstichtag zu. rechtskräftig ______________________________ Az. 9 K 165/15 - Beschluss vom 06.10.2017 Einkommensteuer 2007, 2010 und 2011 Ist der sich bei Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG ergebende Streitwert geringer als der Streitwert nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG, führt die Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG nicht zu einer Minderung des nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG errechneten Streitwerts. Die Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG wirkt sich nur dann betragsmäßig erhöhend auf den Streitwert des § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG aus, wenn weniger als drei Besteuerungszeiträume rechtshängig sind. ______________________________ Az. 11 K 10305/15 - Urteil vom 07.09.2017 Umsatzsteuer-Vorauszahlung II - III/2014; während vorläufiger Insolvenzverwaltung begründeter Vorsteuererstattungsanspruch ist Anspruch der Insolvenzmasse Nach § 55 Abs. 4 InsO sind lediglich Verbindlichkeiten, nicht aber Forderungen den Masseverbindlichkeiten zugewiesen. Revision eingelegt - BFH-Az.: XI R 33/17 ______________________________ Az. 11 K 88/16 - Urteil vom 29.06.2017 Umsatzsteuer 2005; Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG schließt Option zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 2 UStG aus Bei der Nutzungsüberlassung eines Grundstücks an einen Landwirt, der seine Umsätze nach den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe versteuert, ist eine Option zur Steuerpflicht nach § 9 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Revision eingelegt - BFH-Az.: V R 35/17 ______________________________ Az. 13 K 76/17 - Urteil vom 17.10.2017 Berücksichtigungsfähigkeit eines volljährigen Kindes beim Kindergeld während der Fortbildung zum/zur "Steuerfachwirt/in" Durch das Bestehen der Prüfung zum/zur "Steuerfachangestellten" wird die erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG abgeschlossen. Während der Fortbildung zum/zur "Steuerfachwirt/in" steht die Erwerbtätigkeit des volljährigen Kindes in einer Steuerberaterkanzlei mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden der Berücksichtigungsfähigkeit beim Kindergeld entgegen (§ 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG). Revision zugelassen ______________________________ Az. 14 V 65/17 - Beschluss vom 04.10.2017 Haftung (Aussetzung der Vollziehung) Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfällt das Rechtschutzbedürfnis für einen zuvor gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung auch wenn weiterhin Säumniszuschläge anfallen. Beschwerde eingelegt - BFH-Az.: VII B 159/17 |
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