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Az. 2 K 59/16 - Urteil vom 15.03.2017 -
Einkommensteuer 2004 - 2006Mit der Rechtskraft eines Insolvenzplans treten die in dessen gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein.
Revision eingelegt - BFH-Az.: IX R 21/17
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Az. 3 K 251/14 - Urteil vom 30.11.2016 -
Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 FGO und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei einer unbestimmten Klageschrift kann unter Heranziehung der beigefügten Einspruchsentscheidung bei mehr als einem einzigen Streitpunkt von - denkbar - mehreren Streitpunkten das Klagebegehren nicht durch Auslegung ermittelt werden und es kann ohne Verfahrensfehler eine Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 FGO gesetzt werden.
In gerichtlichen Verfahren können parallel verschiedene Fristen (Notfristen und einfache Fristen) laufen, die jeweils gesondert von den Prozessbeteiligten beobachtet und beachtet werden müssen.
Es stellt einen Organisationsmangel des Prozessbevollmächtigten dar, wenn in seiner Kanzlei durch organisatorische Maßnahmen die Überwachung von Ausschlussfristen (Notfristen) nicht gewährleistet ist.
rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (X B 170/16)
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Az. 14 K 211/15 - Urteil vom 21.02.2017 -
Lohnsteuer Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG
Einer umfassenden inhaltlichen Überprüfung durch das Finanzgericht bedarf es im Verfahren der Lohnsteueranrufungsauskunft nicht. Eine Auskunft, wonach eine Anwendung von § 8 Abs. 3 EStG
für Vorteilsgewährungen durch Konzerngesellschaften ausgeschlossen sei, entspricht der BFH-Rechtsprechung und stellt daher keine fehlerhafte Auskunft i.S.v. § 42e EStG dar.
rechtskräftig
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Az. 2 K 59/16 - Urteil vom 15.03.2017 -
Einkommensteuer 2004 - 2006Mit der Rechtskraft eines Insolvenzplans treten die in dessen gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein.
Revision eingelegt - BFH-Az.: IX R 21/17
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Az. 3 K 251/14 - Urteil vom 30.11.2016 -
Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 FGO und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei einer unbestimmten Klageschrift kann unter Heranziehung der beigefügten Einspruchsentscheidung bei mehr als einem einzigen Streitpunkt von - denkbar - mehreren Streitpunkten das Klagebegehren nicht durch Auslegung ermittelt werden und es kann ohne Verfahrensfehler eine Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 FGO gesetzt werden.
In gerichtlichen Verfahren können parallel verschiedene Fristen (Notfristen und einfache Fristen) laufen, die jeweils gesondert von den Prozessbeteiligten beobachtet und beachtet werden müssen.
Es stellt einen Organisationsmangel des Prozessbevollmächtigten dar, wenn in seiner Kanzlei durch organisatorische Maßnahmen die Überwachung von Ausschlussfristen (Notfristen) nicht gewährleistet ist.
rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (X B 170/16)
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Az. 14 K 211/15 - Urteil vom 21.02.2017 -
Lohnsteuer Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG
Einer umfassenden inhaltlichen Überprüfung durch das Finanzgericht bedarf es im Verfahren der Lohnsteueranrufungsauskunft nicht. Eine Auskunft, wonach eine Anwendung von § 8 Abs. 3 EStG
für Vorteilsgewährungen durch Konzerngesellschaften ausgeschlossen sei, entspricht der BFH-Rechtsprechung und stellt daher keine fehlerhafte Auskunft i.S.v. § 42e EStG dar.
rechtskräftig