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Bundeskammerversammlung beschließt Resolution gegen Anzeigepflichten von Steuergestaltungsmodellen

Im Hinblick auf den vorliegenden Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu Anzeigepflichten von „ Steuerintermediären“ hat die 96. Bundeskammerversammlung am 19. September 2017 in Erfurt die folgende Resolution verabschiedet:

„Die Bundeskammerversammlung fordert die Bundesregierung auf, den europäischen Richtlinienentwurf (COM (2017) 335) zur Einführung von Anzeigepflichten für legale Steuergestaltungsmodelle abzulehnen. Sollte die Richtlinie dennoch verabschiedet werden, darf der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung nicht über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehen. Insbesondere dürfen nationale Gestaltungen nicht erfasst werden.

Steuerberater als Berufsgeheimnisträger sind von Anzeigepflichten auszunehmen, denn die verfassungsrechtlich geschützte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater steht einer Offenlegungspflicht von Gestaltungsmodellen entgegen.“

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit fast 96.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.

PM BStBK v. 20.09.2017