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aktuelle Entscheidungen des nds. Finanzgerichts vom 16.08.2017

Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der  Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz  .
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Weitere Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ab Entscheidungsdatum 01.01.2000 können Sie dort ebenfalls finden.




Az. 2 K 87/16 - Urteil vom 19.05.2017          gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008         
Beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen vermögensverwaltenden Gesellschaft entstehen beim verbleibenden Gesellschafter keine Anschaffungskosten durch die Anwachsung der Gesellschaftsverbindlichkeiten bei ihm          

Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az.: IX B 81/17            
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Az. 6 K 150/16 - Urteil vom 06.07.2017
Körperschaftsteuer 2008Bei der Veräußerung von Fonds-Anteilen ist die Höhe des steuerfreien Veräußerungsgewinns i.S.d. § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 InvStG unter Berücksichtigung des sog. Transparenzprinzips zu ermitteln.       

Bei der Ermittlung des positiven Aktiengewinns i.S.d. § 8 Abs. 1 S. 1 InvStG sind Verluste und Gewinne des Fonds aus Options- und Termingeschäften, die der Fonds im Zusammenhang mit den jeweiligen Aktiengeschäften abgeschlossen hat, mit einzubeziehen, wenn die Options- und Termingeschäfte nach der Anlageplanung und nach der tatsächlichen Abwicklung der jeweiligen Geschäfte nur der Gegenfinanzierung der Veräußerungsgewinne aus den Aktiengeschäften gedient haben.
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Az. 10 K 139/16 - Urteil vom 15.06.2017        
Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen eines Ortes zur Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG 2014)     Typischerweise arbeitstägliches Aufsuchen eines Ortes zur Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ist nicht gleichzusetzen mit „regelmäßig oder üblicherweise". Der Fernfahrer, der lediglich 2 - 3 Tage/Woche seine
Fahrtätigkeit am Firmensitz seines Arbeitgebers beginnt und die übrige Zeit mehrtägige Fahrten unternimmt, sucht nicht typischerweise arbeitstäglich den Firmensitz seines Arbeitgebers zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit auf. 
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Az. 11 K 80/16 - Urteil vom 25.01.2017        
Notwendiger Zusammenhang zwischen angepachtetem Jagdausübungsrecht auf nur teilweise zu eigenen Zwecken land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG    

Der nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG erforderliche Zusammenhang ist bei einem angepachteten Jagdausübungsrecht und nur teilweise zu eigenen land- und forstwirtschaftlichen zwecken angepachtenten Flächen dann gewahrt, wenn das Jagdausübungsrecht auf den nicht selbst genutzten Flächen der Abrundung des Jagdausübungsrechts auf den selbst genutzten Flächen dient.    

Revision eingelegt - BFH-Az.: VI R 11/17