Direkt zum Hauptbereich

Ertragsteuerliche Behandlung des Entgelts für sog. Ökopunkte

Einem weiteren Urteil des 2. Senats vom 28. September 2016 zufolge (Aktenzeichen 2 K 2/16) ist das Nutzungsentgelt für die Zurverfügungstellung von Grundstücken als Ausgleichsfläche für den Naturschutz (in Form sog. „Ökopunkte“) im Rahmen der Überschusseinkünfte grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Eine Verteilung gem. § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG komme neben weiteren Voraussetzungen nur dann in Betracht, wenn vertraglich eine bestimmte Laufzeit für das Nutzungsrecht vereinbart worden sei. Im Streitfall war der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so dass die von den Klägern begehrte Verteilung auf einen Zeitraum von 25 Jahren nicht in Betracht kam. Der Senat konnte deshalb die weitere Streitfrage, ob es sich hierbei überhaupt um eine „Nutzung“ im Sinne des § 11 EStG handelt, offen lassen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

PM FG Kiel v. 03.04.2017