Der Bundesrat möchte, dass die Angleichung der Renten in den neuen und alten Ländern ausschließlich aus Steuermitteln finanziert wird. Das hat er in einer Stellungnahme zum Entwurf des Rentenüberleitungsgesetzes vom 31. März 2017 beschlossen.
Finanzierung der Angleichung steht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beendet die Auseinandersetzung der großen Koalition über die Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau. Danach soll die Rentenversicherung in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten übernehmen. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher aus.
In sieben Schritten auf 100 Prozent Einheit
Nach den Plänen der Bundesregierung berechnet sich die Rente ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich. Bis dahin soll der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen werden: Im ersten Schritt ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung bringt sie diese dann in den Bundestag ein. Nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder abschließend über das Vorhaben.
Plenarsitzung des Bundesrates am 31.03.2017
Finanzierung der Angleichung steht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beendet die Auseinandersetzung der großen Koalition über die Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten an das Westniveau. Danach soll die Rentenversicherung in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten übernehmen. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher aus.
In sieben Schritten auf 100 Prozent Einheit
Nach den Plänen der Bundesregierung berechnet sich die Rente ab 2025 in ganz Deutschland einheitlich. Bis dahin soll der Rentenwert Ost in sieben Schritten an den im Westen geltenden Rentenwert angeglichen werden: Im ersten Schritt ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht nun zunächst an die Bundesregierung. Zusammen mit ihrer Gegenäußerung bringt sie diese dann in den Bundestag ein. Nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder abschließend über das Vorhaben.
Plenarsitzung des Bundesrates am 31.03.2017