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Vorlagebeschluss wegen Umsatzsteuerbefreiung für Blutplasma zurückgenommen

Der 5. Senat des Finanzgerichts Münster hat seinen Vorlagebeschluss an den EuGH vom 18. April 2016 (Az. 5 K 572/13 U) mit Beschluss vom 22. Dezember 2016 zurückgenommen, weil der EuGH die Vorlagefragen (insbesondere Umsatzsteuerfreiheit der Lieferung von Blutplasma) in einem anderen Verfahren mit Urteil vom 5. Oktober 2016 (C-514/15 TMD) geklärt hat. Das Verfahren wird nunmehr fortgeführt.

PM FG Münster v. 16.01.2017