Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen ausländischen Tochtergesellschaften?
Der 9. Senat der Finanzgerichts Münster hat mit Beschluss vom 20. September 2016 (Az. 9 K 3911/13 F) dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die gewerbesteuerliche Kürzungsvorschrift für aus dem Ausland stammende Beteiligungserträge (§ 9 Nr. 7 GewStG, sog. internationales Schachtelprivileg) insoweit mit der Kapitalverkehrsfreiheit unvereinbar ist, als die Kürzung des Gewinns und der Hinzurechnungen um Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland an schärfere Bedingungen geknüpft wird als die Kürzung des Gewinns und der Hinzurechnungen um Gewinne aus An teilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft.
Zu den Einzelheiten lesen Sie bitte die Pressemitteilung Nr. 1 vom 16. Januar 2017.
Zu den Einzelheiten lesen Sie bitte die Pressemitteilung Nr. 1 vom 16. Januar 2017.
PM FG Münster v. 16.01.2017