bezuschusste Unternehmensberatung für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in der Krise
Beratungsförderung durch die BAFA
Seit Anfang des Jahres 2016 gibt es eine neu ausgerichtete bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen.
Wer kann die Förderung beantragen
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Kontaktieren Sie uns telefonisch kostenfrei unter der Telfonnummer 05661 52550 oder über kontakt@mein-steuerberater.eu
Was wird gefördert?
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Seit Anfang des Jahres 2016 gibt es eine neu ausgerichtete bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen.
Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016)
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor der Gründung werden von diesem Programm nicht bezuschusst.
Die Bundesländer bieten Zuschüsse über Länderprogramme zu den Beratungskosten und/für die Vorgründungsphase an.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor der Gründung werden von diesem Programm nicht bezuschusst.
Die Bundesländer bieten Zuschüsse über Länderprogramme zu den Beratungskosten und/für die Vorgründungsphase an.
Vorgründungscoaching
Darüber hinaus haben wir ein speziell auf die Bedürfnisse von Kleingründern ausgerichtetes Programm entwickelt. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen sie sich beraten. Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit einer durch die Arbeitsagentur geförderte Bildungsmaßnahme.
Wer kann die Förderung beantragen
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch kostenfrei unter der Telfonnummer 05661 52550 oder über kontakt@mein-steuerberater.eu
Was wird gefördert?
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
- Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen oder
- von Migrantinnen oder Migranten oder
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.