Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und sind (anteilig) unangemessen, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 6. Juni 2016 (1 K 3386/15). Einzelheiten zur Begründung der Entscheidung finden Sie auch in der Pressemitteilung Nr. 14 vom 5. Oktober 2016
FG Baden-Württemberg v. 14.12.2016