Direkt zum Hauptbereich

Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari

Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und sind (anteilig) unangemessen, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 6. Juni 2016 (1 K 3386/15). Einzelheiten zur Begründung der Entscheidung finden Sie auch in der Pressemitteilung Nr. 14 vom 5. Oktober 2016

FG Baden-Württemberg v. 14.12.2016