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aktuelle Entscheidungen des nds. Finanzgerichts v. 21.12.2016

Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der  Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz  .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.


Az. 2 K 11311/15 - Urteil vom 22.06.2016
Auslegung der Adressierung eines Steuerbescheides an eine "Ein-Unternehmer-Gesellschaft"
Der Inhaltsadressat eines Verwaltungsaktes ist unter Berücksichtigung der den Beteiligten bekannten Umstände und insbesondere der ständigen Übung bei der Bezeichnung des Steuerpflichtigen im Verwaltungsverfahren zu bestimmen.

Revision eingelegt, BFH-Az. IV R 34/16
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Az. 2 K 12095/15 - Urteil vom 26.10.2016
Verluste aus der Veräußerung von Aktien
1. Eine Veräußerung liegt auch vor, wenn bei einer Veräußerung von Aktien der Veräußerungserlös die Transaktionskosten nicht übersteigt (entgegen Rz. 59 des BMF-Schreibens v. 9.10.2012, BStBl. I 2012, 953, bzw. v. 18.1.2016, BStBl. I 2016, 85)

2. Ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien kann auch ohne Bescheinigung der Bank (i.S.d. § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden, wenn wegen der die Bank bindenden Verwaltungsauffassung kein "nicht ausgeglichener Verlust" vorliegt und die Bescheinigung eines Verlustes durch den Steuerpflichtigen daher nicht erlangt werden kann.

Revision zugelassen
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Az. 3 K 169/15 - Urteil vom 28.09.2016
Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen bei einer Tätigkeit in einer ausländischen Betriebsstätte
Die Auslegung des § 10 Abs. 2 EStG darf nicht dazu führen, dass ein Steuerpflichtiger weder im Tätigkeitsstaat (als beschränkt Steuerpflichtiger) noch im Inland (als unbeschränkt Steuerpflichtiger) seine Vorsorgeaufwendungen geltend machen kann.

Revision eingelegt, BFH-Az. X R 37/16

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Az. 5 K 19/13 - Urteil vom 19.11.2015
ges. Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherung
Steuerpflicht von Zinsen aus den in den Beiträgen zu einer Kapital-Lebensversicherung enthaltenen Sparanteilen

Revision eingelegt, BFH-Az. VIII R 1/16
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Az. 6 K 418/15 - Urteil vom 04.08.2016
ges. Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung des Vereins als gemeinnützig gen. § 60a Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. §§ 51, 52, 59, 60 und 61 AO 
Ein Verein, dessen Zweck die Förderung des IPSC-Schießens ist, ist als gemeinnützung anzuerkennen.

Revision eingelegt - BFH-Az.: V R 48/16
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Az. 6 K 113/16 - Urteil vom 04.08.2016
Zurückweisung als Bevollmächtigte
Eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO wirkt nur für das jeweilige Verfahren und auch nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt; eine Zurückweisung für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten ist rechtswidrig.

Revision eingelegt, BFH-Az. II R 33/16
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Az. 9 K 264/15 - Urteil vom 16.11.2016
Bemessungsgrundlage für die 1%-Regelung bei Nutzung eines ausländischen Kraftfahrzeugs, für welches kein inländischer Bruttolistenpreis existiert 
Die Entnahme durch Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs ist durch die 1%-Regelung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu ermitteln. Bemessungsgrundlage dafür ist der inländische Bruttolistenpreis. Existiert für das betrieblich genutzte Kraftfahrzeug kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das Fahrzeug auch nicht mit einem Modell bau- oder typengleich, für welches ein inländischer Bruttolistenpreis existiert, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen. Im Rahmen einer solchen Schätzung gibt bei einem ausländischen Kraftfahrzeug (hier: Ford Mustang Shelby GT500 Coupé), welches nach Deutschland importiert wurde, der Kaufpreis des Importeurs die Bemessungsgrundlage für den individuellen Vorteil der privaten Kraftfahrzeugnutzung realitätsnah wieder.

Revision zugelassen
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Az. 11 K 10076/15 - Urteil vom 18.02.2016
Umsatzsteuer 2011 
Bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten vertretbarer Sachen nach § 44 Abs. 1 UStV kann nicht die vertragliche Vereinbarung mit dem Lieferanten sondern entsprechend der Sicht eines Durchschnittsverberbrauchers nur die handelsübliche Anzahl, Größe oder Menge maßgebend sein.

rechtskräftig
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Az. 11 K 10286/15 - Urteil vom 26.05.2016
Aufleben von Säumniszuschlägen nach Anfechtung und Rückgewähr der gezahlten Steuerschulden
Mit einer erfolgreichen Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter und Rückzahlung geleisteter Steuerschulden leben diese rückwirkend mit ihrer ursprünglichen Fälligkeit wieder auf; Säumniszuschläge entstehen in diesem Moment mit rückwirkender Kraft ab Fälligkeit.

Revision eingelegt, BFH-Az. XI R 148/16
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Az. 11 K 10290/15 - Urteil vom 26.05.2016
Verdeckte Preisnachlässe bei Streckengeschäften
Bei sogenannten Streckengeschäften im Gebrauchtwagenhandel kommt eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die Lieferungen des Unternehmers an seine Kunden im Rahmen eines Tausches mit Baraufgabe um die Verluste, die später mit der Weiterveräußerung der in Zahlung genommenen Gebrauchtfahrzeuge für den Unternehmer entstanden sind, nicht in Betracht.

Revision eingelegt, BFH-Az. XI R 21/16