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Bundesrat möchte Grundsteuer reformieren

Der Bundesrat hat am 4. November 2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer sowie die dafür erforderliche Grundgesetzänderung (sh. TOP 9 a, Drs. 514/16 (B) beschlossen. Damit soll das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden geändert werden.
Zeitgemäße Bemessungsgrundlage

Die Länder wollen unbebaute Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt.
Dreistufiges Bewertungsverfahren bleibt

Im Übrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem - mit der Reform neu zu bestimmenden - Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt.
Neue Taxierung zum 1. Januar 2022

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen.
Rechtssichere und zeitgemäße Bemessungsgrundlage

Mit der Reform wollen die Länder eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer schaffen. Sie ist die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell beläuft sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr.
Bisherige Bewertungsgrundlage verfassungsrechtlich bedenklich

Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung.
Entschließung

In einer zusätzlichen Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform nicht zu einer grundsteuerlichen Mehrbelastung komme. Außerdem spricht er sich für eine stufenweise Reform aus, wobei er die Reform der Bewertungsregelung bis zum 1. Januar 2022 als ersten Schritt sieht. Die Erhebung der reformierten Grundsteuer solle ab dem Jahr 2027 erfolgen. In der Entschließung betont der Bundesrat außerdem, dass die Reform nicht dazu führen dürfe, dass das Niveau der Mietnebenkosten in Deutschland ansteigt.
Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 04.11.2016


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Reform der Grundsteuer - Bundesrat beschließt mit großer Mehrheit Einbringung in den Bundestag



Der Bundesrat hat am (heutigen) Freitag die Einbringung der Gesetzentwürfe zur Reform der Grundsteuer in den Bundestag beschlossen. „Die große Mehrheit der Länder hat die dringende Notwendigkeit einer Grundsteuerreform erkannt. Mit dem heutigen Beschluss zur Einbringung der von Niedersachsen und Hessen vorgelegten Gesetzentwürfe kommen wir dem Ziel einer verfassungsfesten und gerechten Neugestaltung der Grundsteuer einen gewichtigen Schritt näher", so der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Die Reform der Grundsteuer sei zwingend geboten, da es ernste verfassungsrechtliche Zweifel an der gegenwärtigen Rechtslage gebe und bereits mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig seien, so die Minister.

„Die Politik darf nicht untätig bleiben und sich vom Verfassungsgericht zum Handeln zwingen lassen. Vielmehr ist die Politik aufgefordert, Probleme zu erkennen und aus eigenem Antrieb zu handeln", erklärte Schneider. Dies habe die Länderkammer durch ihre heutige Entscheidung gezeigt.

Daher appellierte Schneider auch an den Bundestag, die Gesetzentwürfe zeitnah umzusetzen, um so ihrer Verantwortung für die Kommunen und deren finanziellen Ausstattung gerecht zu werden. Finanzminister Schäfer ergänzte: „Rund 13 Milliarden Euro Einnahmen bringt die Grundsteuer den Kommunen jährlich. Jeder, der die Reform auf die lange Bank schieben will, gefährdet wegen der drohenden Feststellung der Verfassungswidrigkeit die kommunalen Haushalte. Das kann niemand wollen. Die große Mehrheit der Länder und die Kommunalen Spitzenverbände erwarten, dass auch die Bundespolitik vor diesem Handlungsdruck nicht die Augen verschließt."

Die Länder Niedersachsen und Hessen hatten im September die Gesetzentwürfe für eine Grundsteuerreform dem Bundesrat vorgestellt. Hintergrund ist die geltende Grundstücksbewertung auf Grundlage jahrzehntealter Wertverhältnisse - 1964 im Westen und 1935 im Osten -, die über die Jahre zu erheblichen Wertverzerrungen geführt haben und nach Ansicht des Bundesfinanzhofes dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes widerspricht.

Neben den verfassungsrechtlichen Zweifeln ist durch die jahrelange Nichtberücksichtigung der Wertentwicklungen hier auch eine Gerechtigkeitslücke entstanden, die durch eine Neuregelung zu beseitigen ist.

Insgesamt werde die Grundsteuerreform aufkommensneutral ausgestaltet, betonte Schneider. Er widersprach damit denjenigen, die eine Kostenexplosion für Mieter und Hauseigentümer heraufbeschwören oder in der Reform gar einen ersten Schritt in Richtung Vermögensteuer sehen. „Solche Äußerungen gehen an der Sache vorbei und dienen nur der Verunsicherung", so Schneider. Finanzminister Schäfer unterstützte das: „Ich kann nur davor warnen, das Reformvorhaben mit dem Totschlagargument der Steuererhöhung scheitern zu lassen. Zunächst geht es um die Bewertung der Grundstücke. Das sagt noch nichts über die Höhe der späteren Steuer für ein einzelnes Grundstück aus. Erst wenn die Neubewertung abgeschlossen ist, gilt es, das Aufkommen der neuen Grundsteuer einzutakten Unser Vorschlag gibt den Ländern dabei eine bislang noch nie dagewesene Freiheit, die Höhe der Grundsteuer an zentraler Stelle mit zu beeinflussen. Zusammen mit den Kommunen können wir so das Ziel einer aufkommensneutralen Reform erreichen. Das kann aber natürlich nicht bedeuten, dass jeder Bürger genau die gleiche Grundsteuer zahlen wird wie bisher. Denn dafür haben sich die Werte in den letzten Jahrzehnten zu weit auseinanderentwickelt. Wer aber mit der Ausrede, jegliche Mehrbelastung vermeiden zu wollen, die Hände in den Schoß legt, muss den Hausbesitzern in den weniger gefragten Vierteln erklären, warum sie weiterhin Jahr für Jahr die Steuer für Hausbesitzer in den besseren Vierteln mitzahlen sollen. Das ist für mich eine ganz elementare Frage der Gerechtigkeit!"

PM nds. FM v. 04.11.2016