Kein Werbungskostenabzug für einen US-Staatsangehörigen mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlandenvom 15.11.2016
Erzielt ein US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden als Arbeitnehmer Einkünfte in Deutschland, gilt die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Arbeitslohn als abgegolten. Werbungskosten sowie Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 7. Juni 2016 (6 K 1213/14). Das Gericht ließ die Revision zu.
„3-2-1 Meins: eBay und der Fiskus"vom 06.10.2016
Sie verkaufen gerne über eine Interhandelsplattform Waren. Dann sind Sie vielleicht eine oder einer von den über 14,5 Millionen aktiven Mitgliedern von eBay. Ob Überraschungseifiguren, Modelleisenbahnen, Bierdeckel oder Pelzmäntel, über Internethandelsplattformen, wie zum Beispiel eBay, werden durchschnittlich mehr als 30 Millionen Artikel angeboten. Der Online-Marktplatz boomt. Es geht um ein Handelsvolumen im Milliardenbereich. Der Antei verkaufter Artikel von gewerblichen und privaten Verkäufern soll jeweils etwa 50 Prozent betragen. Doch wer ist gewerblicher Verkäufer? Welche steuerlichen Pflichten können auf einen „privaten" Verkäufer zukommen?
Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer „Briefkastenfirma"vom 05.10.2016
Wird in Rechnungen der Sitz des leistenden Unternehmens nicht richtig angegeben, kann der Leistungsempfänger trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. April 2016 (1 K 1158/14). Es ließ die Revision zu. Die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen V R 28/16
Eine „Geistheilerin" unterliegt der Umsatzsteuerpflichtvom 05.10.2016
Die Umsätze einer „Geistheilerin", die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 6. Juli 2016 (14 K 1338/15).
Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrarivom 05.10.2016
Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Denn diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und sind (anteilig) unangemessen, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 6. Juni 2016 (1 K 3386/15).
Erzielt ein US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden als Arbeitnehmer Einkünfte in Deutschland, gilt die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Arbeitslohn als abgegolten. Werbungskosten sowie Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 7. Juni 2016 (6 K 1213/14). Das Gericht ließ die Revision zu.
„3-2-1 Meins: eBay und der Fiskus"vom 06.10.2016
Sie verkaufen gerne über eine Interhandelsplattform Waren. Dann sind Sie vielleicht eine oder einer von den über 14,5 Millionen aktiven Mitgliedern von eBay. Ob Überraschungseifiguren, Modelleisenbahnen, Bierdeckel oder Pelzmäntel, über Internethandelsplattformen, wie zum Beispiel eBay, werden durchschnittlich mehr als 30 Millionen Artikel angeboten. Der Online-Marktplatz boomt. Es geht um ein Handelsvolumen im Milliardenbereich. Der Antei verkaufter Artikel von gewerblichen und privaten Verkäufern soll jeweils etwa 50 Prozent betragen. Doch wer ist gewerblicher Verkäufer? Welche steuerlichen Pflichten können auf einen „privaten" Verkäufer zukommen?
Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer „Briefkastenfirma"vom 05.10.2016
Wird in Rechnungen der Sitz des leistenden Unternehmens nicht richtig angegeben, kann der Leistungsempfänger trotzdem zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 21. April 2016 (1 K 1158/14). Es ließ die Revision zu. Die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen V R 28/16
Eine „Geistheilerin" unterliegt der Umsatzsteuerpflichtvom 05.10.2016
Die Umsätze einer „Geistheilerin", die im Inland Seminare anbietet, sind steuerpflichtig. Sie sind nicht als sog. Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 6. Juli 2016 (14 K 1338/15).
Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrarivom 05.10.2016
Ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ist ausgeschlossen. Denn diese Aufwendungen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen und sind (anteilig) unangemessen, so das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 6. Juni 2016 (1 K 3386/15).