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Az. 2 K 176/14 - Urteil vom 05.09.2016 -
Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 EStG a.F. bei bloßer Einlagerückgewähr aus einer im Betriebsvermögen gehaltenen Beteiligung
- Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG a.F. kommt nicht zur Anwendung, wenn aus einer im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung lediglich Einlagen zurück gewährt werden.
- Die Rückgewähr von Einlagen führt nicht zu Einnahmen oder Betriebsvermögensmehrungen i.S.d. § 3 Nr. 40 Buchstabe a) EStG
Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 51/16
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Az. 9 KO 3/16 - Beschluss vom 04.10.2016 -
Kein Mindeststreitwert für im Vorverfahren tätig gewordenen Steuerberater
- Da der Steuerberater für seine Tätigkeit in gerichtlichen und sonstigen Verfahren die gleiche Vergütung wie ein Rechtsanwalt erhalten soll, verweist § 45 StBVV, um Doppelregelungen zu vermeiden, auf die Vergütungsvorschriften des RVG.
- Für das gerichtliche Verfahren gilt danach auch der Mindeststreitwert von 1.500 € (§ 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG), und zwar für Rechtsanwälte und Steuerberater gleichermaßen.
- Der Ansatz des Mindeststreitwerts auch im Vorverfahren scheidet aber aus; maßgebend ist insoweit allein § 10 StBVV und der sich im Einzelfall ergebende tatsächliche Streitwert.
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