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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR 2015; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2016 und 1. Februar 2017



Hierzu: BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2016.


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