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Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu

Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Käufer von Elektro-Autos erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird auf zehn Jahre verlängert.

Arbeitgeber am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen

Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als so genannter geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist künftig steuerfrei. Gleiches gilt auch für S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.10.2016