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Vermittlungsausschuss berät Reform der Erbschaftsteuer 08.09.2016, 18:00 Uhr

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt am Donnerstag, 8. September 2016, 18 Uhr, über die Reform der Erbschaftsteuer.

Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2016 zu dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen, um die neuen Regeln für Firmenerben in dem gemeinsamen Gremium grundlegend überarbeiten zu lassen.

Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24. Juni 2016 umsetzte.

Die Vorbesprechungen finden für die
A-Seite in Saal 2.088 und
B-Seite in Saal 2.128

jeweils um 17 Uhr statt.

Akkreditierungshinweis:

Die Sitzung selbst ist nicht öffentlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit zu Auftaktbildern vor Beginn der Sitzung. In der Regel stehen Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Anschluss an die Beratungen für Statements zur Verfügung.

Voraussetzung ist eine Jahresakkreditierung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung oder die Akkreditierung für die Legislaturperiode des Bundestages. Tagesakkreditierungen des Bundesrates können direkt über das Online-Formular angefordert werden.

Für Rückfragen steht die Pressestelle des Bundesrates (Telefon: 030 189100-171) gerne zur Verfügung.

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