Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz .
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Az. 1 K 302/14 - Urteil vom 11.02.2016
Einheitsbewertung zum 01.01.2013
Wirtschaftsgüter sind dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dann nicht mehr dauernd zu dienen bestimmt, soweit sie im Fall einer auf Dauer angelegten Vermietung ausschließlich durch den Mieter genutzt werden oder auch nur eine gemeinsame Nutzung „nach Absprache" durch den Mieter und den Vermieter erfolgt.
rechtskräftig
____________________________________________________________________________
Az. 3 K 174/14 - Urteil vom 18.03.2015
Schenkungsteuer
1. Schließt ein Sponsor nur zum Schein mit Fußballspielern Arbeitsverträge und arbeiten die Spieler tatsächlich nicht in der Unternehmensgruppe des Sponsors, sondern spielen unter Profibedingungen für den Verein, so liegt eine Schenkung des Sponsors an den Verein in Höhe des angeblichen Arbeitsentgelts vor.
2. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ändert nichts daran, dass schenkungsteuerlich der Gesellschafter der Personengesellschaft und nicht die Personengesellschaft selbst als der Schenker anzusehen ist.
Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 46/15
____________________________________________________________________________
Az. 7 K 94/13 - Urteil vom 12.11.2015
Anwendung der 1%-Regelung
Die 1%-Regelung kann auch anzuwenden sein, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der PKW-Überlassung auf Gehalt verzichtet.
rechtskräftig
Presseinformation nds. FG vom 18. Mai 2016


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Az. 1 K 302/14 - Urteil vom 11.02.2016
Einheitsbewertung zum 01.01.2013
Wirtschaftsgüter sind dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dann nicht mehr dauernd zu dienen bestimmt, soweit sie im Fall einer auf Dauer angelegten Vermietung ausschließlich durch den Mieter genutzt werden oder auch nur eine gemeinsame Nutzung „nach Absprache" durch den Mieter und den Vermieter erfolgt.
rechtskräftig
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Az. 3 K 174/14 - Urteil vom 18.03.2015
Schenkungsteuer
1. Schließt ein Sponsor nur zum Schein mit Fußballspielern Arbeitsverträge und arbeiten die Spieler tatsächlich nicht in der Unternehmensgruppe des Sponsors, sondern spielen unter Profibedingungen für den Verein, so liegt eine Schenkung des Sponsors an den Verein in Höhe des angeblichen Arbeitsentgelts vor.
2. Die neuere Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ändert nichts daran, dass schenkungsteuerlich der Gesellschafter der Personengesellschaft und nicht die Personengesellschaft selbst als der Schenker anzusehen ist.
Revision eingelegt - BFH-Az.: II R 46/15
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Az. 7 K 94/13 - Urteil vom 12.11.2015
Anwendung der 1%-Regelung
Die 1%-Regelung kann auch anzuwenden sein, wenn der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der PKW-Überlassung auf Gehalt verzichtet.
rechtskräftig
Presseinformation nds. FG vom 18. Mai 2016


