Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz . Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben. Az. 1 K 169/15 - Urteil vom 25.02.2016 Vorweggenommene Werbungskosten aufgrund eines Studiums Zur Abziehbarkeit von Dritten getragener Kosten für eine Unterkunft am Studienort. Revision zugelassen ______________________________ Az. 1 K 171/15 - Urteil vom 11.02.2016 Tonnagegewinnermittlung Zur Anwendung von § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages über ein Handelsschiff. Revision eingelegt BFH-Az.: IV R 16/16 ______________________________ Az. 3 K 155/14 u. 3 K 157/14 - Urteil vom 27.01.2016 Einkommensteuer Zur Zumutbarkeit eines Benennungsverlangens gegenüber einem Unternehmen zur Ermittlung von Hintermännern der Lieferanten, wenn erfahrungsgemäß eigene Ermittlungen der Finanzbehörden und der Steuerfahndung in Bezug auf die Hintermänner keinen Erfolg versprechen. Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az.: X B 23/16 ______________________________ Az. 3 K 304/14 - Urteil vom 02.12.2015 ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2009 und 2011 1. Spekulative Geschäfte mit Gold sind nicht wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht steuerlich unbeachtlich 2. Ein vom Steuerpflichtigen und seinen Beratern selbst entwickeltes Steuersparmodell ist kein vorgefertigtes Konzept im Sinne des § 15b EStG 3. Gehandeltes Gold ist kein Anlagevermögen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 4 1. Alternative EStG 4. Im Sammeldepot physisch eingelagertes Gold ist keine verbriefte Forderung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 4 3. Alternative EStG 5. Die Einschaltung einer doppelstöckigen Personengesellschaft in den Goldhandel ist kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 5/16 ______________________________ Az. 8 K 272/14 - Urteil vom 23.02.2016 ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2006 Ein Gewinn wird bei Währungsgewinnen durch ein Fremdwährungsdarlehen durch eine Novation, jedenfalls aber nach Maßgabe einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise realisiert, wenn das neu vereinbarte Darlehen mit dem vorherigen Darlehensverhältnis nicht wirtschaftlich identisch ist. Revision zugelassen ______________________________ Az. 16 K 10021/14 - Urteil vom 06.10.2015 ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2003 Die Vermietung von zwei errichteten Verwaltungsgebäuden für jeweils 20 Jahre auf Erbbaurechtsgrundstücken, die für den selben Zeitraum bestehen, führt nicht zu gewerblichen Einkünften. Revision eingelegt - BFH-Az.: IV R 50/15 |
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