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Prüfungstätigkeit zur Ermittlung steuerlicher Verhältnisse Dritter?

Kurzbeschreibung: Der 3. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 25. Juni 2015 (Az. 3 K 2419/14), dass das Finanzamt nicht berechtigt sei, eine Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen ausschließlich zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse Dritter durchzuführen und den Steuerpflichtigen zur Vorlage der hierfür erforderlichen Unterlagen aufzufordern. Das Gericht ließ die Revision zu.

Pressemitteilung Nr. 3/2016