Die Länderkammer setzt sich für eine Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern ein. Künftig solle es keine Rückerstattung unterhalb einer Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro geben. Mit einer am 18. März gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.
Belastungen für die Infrastruktur
Bislang ist mit sogenannten Ausfuhrzetteln eine Rückerstattung unabhängig von der Höhe des Einkaufswertes möglich. Dies führe zu einer großen Zahl insbesondere Schweizer Einkaufstouristen, mit Belastungen für die grenznahe Infrastruktur - beispielsweise vollen Parkhäusern und Verkehrsstaus, argumentiert die Länderkammer. Außerdem sei eine Überlastung der Zöllnerinnen und Zöllner zu beobachten, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind.
Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Entschließung befassen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.02.2016
Belastungen für die Infrastruktur
Bislang ist mit sogenannten Ausfuhrzetteln eine Rückerstattung unabhängig von der Höhe des Einkaufswertes möglich. Dies führe zu einer großen Zahl insbesondere Schweizer Einkaufstouristen, mit Belastungen für die grenznahe Infrastruktur - beispielsweise vollen Parkhäusern und Verkehrsstaus, argumentiert die Länderkammer. Außerdem sei eine Überlastung der Zöllnerinnen und Zöllner zu beobachten, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind.
Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Entschließung befassen.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.02.2016