Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz . Az. 6 K 261/13 - Urteil vom 26.11.2015 ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2001 Zu den Voraussetzungen von Teilwertabschreibungen auf Anteile an Fonds, die zum Bilanzstichtag zu weniger als 50% in börsennotierte Aktien investiert sind Revision eingelegt - BFH-Az.: I R 4/16 ______________________________ Az. 6 K 178/14 - Urteil vom 11.11.2015 ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftssteuer zum 31.12.2007 Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung einer Umlageverpflichtung für Haftpflichtschäden gegenüber einer Haftpflichtgemeinschaft rechtskräftig ______________________________ Az. 8 K 345/14 - Urteil vom 27.01.2015 Einkommensteuer 2012 Die Begrenzung der Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unterliegt keinen Bedenken. Revision eingelegt - BFH-Az.: VI R 48/15 ______________________________ Az. 8 K 115/15 - Urteil vom 22.09.2015 Einkommensteuer 2009Ein Steuerstundungsmodell i.S.v § 15b EStG kann auch vorliegen, wenn kein Anlageprospekt erstellt wurde. rechtskräftig ______________________________ Az. 9 K 49/13 - Urteil vom 25.11.2015 Zurechnung von Provisionseinkünften bei einer Einmann-GmbH 1. Unternehmer im Sinne eines Zurechnungssubjektes gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) ist der Urheber des Handels, der Produktion oder der Dienstleistungen, d.h. derjenige, der die steuerbare Handlung unternimmt, indem er das Unternehmen als den steuerbaren Handlungstatbestand betreibt und so die Mehrung/Minderung steuerlicher Leistungsfähigkeit als steuerbaren Handlungserfolg erzielt, m.a.W. der Urheber derjenigen Tätigkeiten, die Gegenstand des als rechtliche und/oder organisatorische Wirkungseinheit verfassten Betriebs sind. 2. Die von dem im Außenverhältnis durch den schriftlichen Handelsvertretervertrag und den Gutschriften gesetzten Rechtsschein abweichende Zurechnung der Unternehmereigenschaft setzt keine ausdrückliche vertragliche Regelung voraus; ausreichend ist die durch die tatsächlichen Verhältnisse bedingte Verlagerung der Unternehmerstellung. 3. Ausschlaggebend für die Frage der Zurechnung von Einkünften aus Vermittlungstätigkeit ist allein, wer als unternehmerisch handelnder Makler das (tägliche) Vermittlungsgeschäft ausgeführt hat. 4. Hat der einzige Gesellschafter einer GmbH den Handelsvertretervertrag persönlich abgeschlossen und sind ihm gegenüber auch die Provisionsgutschriften erteilt worden, kommt gleichwohl eine Zurechnung der Provisionseinkünfte bei der GmbH in Betracht, wenn diese - mit Zustimmung des Vertragspartners - im Außenverhältnis tatsächlich die Vermittlungsleistungen erbracht hat und die Provisionen auch auf ihr Konto gezahlt wurden (Abgrenzung zu FG Münster, Beschluss vom 18. Januar 2006, 5 V 3802/05 E, EFG 2006, 962). vorläufig nicht rechtskräftig ______________________________ Az. 9 K 283/13 - Urteil vom 13.01.2016 Unentgeltliche Hofübertragung: Zahlungen an die Voreigentümer für die Pfandentlassung von zur Veräußerung bestimmten Grundstücken als nachträgliche Anschaffungskosten 1. Die Ablösung der Vormerkung, mit der die Rückübertragungsansprüche der vormaligen Eigentümer (Eltern) im Falle der Veräußerung durch den Steuerpflichtigen gesichert waren, ist betrieblich oder nicht privat veranlasst und führt - entsprechend der Ablösung eines Vorkaufsrechts im Falle einer vorgehenden entgeltlichen Übertragung - zu nachträglichen Anschaffungskosten, weil der Steuerpflichtige erst durch die Ablösung die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis - Veräußerungsbefugnis - über das Grundstück erhält. 2. Es kann dahinstehen, ob hinsichtlich der Ablösung einer Reallast, die der Besicherung der bei Hofübertragung vereinbarten Versorgungsrente dient, die Voraussetzungen für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten nicht vorliegen. Eine Aufteilung der einheitlichen Ablösezahlung ist jedenfalls dann nicht geboten, wenn der Wegfall der Besicherung gegenüber den Rechten aus der Rückübertragung wertmäßig unbedeutend ist. 3. Der Umstand, dass die Ablösezahlung an die vormaligen Eigentümer insgesamt auch der zusätzlichen Altersversorgung dienen soll, ist unerheblich. Es handelt sich hierbei um sog. Einkommensverwendung, die den Charakter der Ablösezahlungen nicht beeinflusst. Revision zugelassen ______________________________ Az. 9 K 215/14 - Urteil vom 25.11.2015 Anforderungen an den Nachweis der rechtzeitigen (manuellen) Absendung und des verspäteten Zugangs eines Steuerbescheides 1. Um den Tag der Aufgabe eines Verwaltungsakts zur Post feststellen zu können, bedarf es keines Absendevermerks der Poststelle. Bei Fehlen eines solchen Vermerks kann das Finanzamt vielmehr darlegen, wie der Ablauf der Postversendung gestaltet war und welche Maßnahmen ergriffen worden waren, um die Gewähr für die Übereinstimmung von Bescheiddatum und tatsächlichem Aufgabetag zu bieten. 2. Wenn nach der Rechtsprechung des BFH allein ein selbst gefertigter Eingangsvermerk nicht ausreicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389), kann auch eine von einem Mobiltelefon an den Berater gesendete Kurznachricht mit der Behauptung eines bestimmten Tags des „Erhalts der Post" nicht genügen, um Zweifel an der Zugangsvermutung zu begründen. vorläufig nicht rechtskräftig ______________________________ Az. 12 K 206/14 - Urteil vom 15.12.2015 Einkommensteuer 2012 Kosten einer Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG, wenn ein Steuerpflichtiger lediglich aus Altersgründen in ein Altenheim umgezogen ist und erst während des Heimaufenthalts krank und pflegebedürftig wird. Revision zugelassen ______________________________ Az. 16 K 53/15 - Urteil vom 11.06.2015 Umsatzsteuer 2009 - 2012 Ein deutscher Reiseveranstalter kann sich bei Empfang von Reiseleistungen durch einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat direkt auf Art. 306 ff. MwStSystRL berufen mit der Folge dass die von ihm bezogenen Leistungen in Deutschland nicht steuerbar sind. Nichtzulassungsbeschwerde - BFH-Az.: XI B 63/15 |
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