Kurzbeschreibung: Der 3. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, entschied mit Urteil vom 18. Juni 2015 (Az. 3 K 2075/12), der Kläger, ein Schweizer Staatsangehöriger, sei am Wohnsitz seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Inland ansässig und unbeschränkt steuerpflichtig. Das Finanzamt habe aber aus verfahrensrechtlichen Gründen die zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2006 aufzuheben. Es gebe für die Änderungsbescheide keine Rechtsgrundlage.
Pressemitteilung Nr. 15/2015
Pressemitteilung Nr. 15/2015
PM FG BW v. 02.12.2015