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aktuelle Entscheidungen des nds. Finanzgerichts per 16.12.2015

Die Volltexte der nachfolgend genannten Entscheidungen erhalten Sie auf der Seite der Rechtsprechung der Niedersächsischen Justiz .
Dort können Sie unter "Suche" das jeweilige Aktenzeichen eingeben.


Az. 1 K 147/12 - Urteil vom 17.09.2015
ges. Feststellung des Grundstückswerts im Vergleichswertverfahren
Die gerichtliche Überprüfung von Mitteilungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist auf offensichtliche Unrichtigkeiten beschränkt.
vorläufig nicht rechtskräftig
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Az. 1 K 102/13 - Urteil vom 24.07.2014
Kindergeld
Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels der Kinder im Zusammenhang mit ihrer Einschulung in der Türkei
Revision eingelegt - BFH-Az.: V R 13/15
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Az. 3 K 3/13 - Urteil vom 12.11.2014
Einkommensteuer 2007 und 2010
Gewerbesteuermessbetrag 2007
Die Wirkung des Abzugsbetrags nach § 7g EStG n.F. erschöpft sich in einer zinslosen Steuerstundung. Der Investitionsabzugsbetrag(IAB) nach § 7g EStG n.F. wird nach § 7g Abs. 3 EStG n.F. im Veranlagungszeitraum der Bildung des IAB außerhalb der Bilanz gewinnerhöhend rückgängig gemacht. Er wirkt sich also nicht auf einen (späteren) Veräußerungsgewinn aus.
Revision eingelegt - BFH-Az.: X R 16/15
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Az. 3 K 420/14 - Urteil vom 28.10.2015
ges. Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2013
Zur Berücksichtigung von Verlusten aus verfallenen Aktienoptien bei Termingeschäften im Einkommensteuerbescheid oder im Verlustfeststellungsbescheid
Revision eingelegt - BFH-Az.: VIII R 40/15
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Az. 5 K 286/12 - Urteil vom 19.11.2015
Gewerbesteuermessbetrag 2002
ges. Feststellung des Gewinns 2002
Anteile an der Betriebs-GmbH gehören zum Sonderbetriebsvermögen II der Besitzgesellschaft
vorläufig nicht rechtskräftig
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Az. 5 K 316/14 - Urteil vom 29.10.2015
Umsatzsteuer 2007 - 2012
Umsatzsteuerbefreite Leistungen einer Tanzschule ist abhängig von der Art der Leistung
vorläufig nicht rechtskräftig
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Az. 6 K 253/14 - Urteil vom 23.06.2015
Körperschaftsteuer 2006 - 2011
Die Anwendung des § 8 Abs. 7 KStG setzt nicht voraus, dass die Kapitalgesellschaft den dauerdefizitären Betrieb selbst betreibt; eine Verpachtung ist ausreichend.
Revision eingelegt - BFH-Az.: I R 56/15
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Az. 7 K 168/13 - Urteil vom 28.11.2014
Aussetzungszinsen - Zeitpunkt der endgültigen Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs erst bei Bestandskraft der nach tatsächlicher Verständigung ergangenen Änderungsbescheide
Keine Verjährung der Aussetzungszinsen, wenn sich nach tatsächlicher Verständigung im Klageverfahren und Beendigung des Klageverfahrens die Umsetzung in Änderungsbescheiden aufgrund von Einwendungen der Klägerin verzögert - maßgeblicher Zeitpunkt für die endgültige Erfolglosigkeit des Rechtsbehelfs (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO) ist nicht die tatsächliche Verständigung oder die Erledigungserklärung im Klageverfahren, sondern erst der Eintritt der Bestandskraft der geänderten Bescheide.
Revision anhängig - BFH-Az.: I R 38/15
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Az. 16 K 5/14 - Urteil vom 30.10.2014
Umsatzsteuer Januar - Juni 2009
Kein Vertrauensschutz hinsichtlich der Geltendmachung von Umsatzsteuerforderungen gegenüber einer als Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 1 UStG tätigen GmbH, die zuvor unzutreffend als nicht selbständiges Organ angesehen worden war.
Revision eingelegt - BFH-Az.: V B 36/15