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Grünes Licht für Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. November 2015 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption gebilligt. Es erweitert die Strafbarkeit von Korruption im privaten Sektor.

Unter anderem stehen nun Schmiergeldzahlungen in der Wirtschaft umfassender als bislang unter Strafe. So sind auch Fälle strafbar, in denen es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt, aber eine Verletzung der Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Bisher war korruptes Verhalten nur dann strafbar, wenn damit eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb erkauft werden sollte.

Bestechung ausländischer Amtsträger

Das Gesetz erweitert auch die Strafbarkeit wegen Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen, europäischen oder internationalen Amtsträgern.

Es setzt verschiedene internationale Vorgaben in deutsches Recht um - dazu zählen der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor und das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption.

Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 06.11.2015