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Az. 5 K 220/12 - Urteil vom 15.10.2015
Umsatzsteuer 2008 und 2009 Vermietung von Abstellplätzen an Kfz-Händler kann umsatzsteuerpflichtig sein.
Revision zugelassen
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Az. 9 K 58/14 - Urteil vom 16.09.2015
Abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO Scheidet die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG aus, weil infolge des zu beachtenden Rechtsinstituts der mittelbaren Grundstücksschenkung die Herstellung des Reinvestitionsobjekts (noch) dem Schenker zuzurechnen ist, besteht keine Ermessensreduzierung des Finanzamts auf Null eine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 163 AO vorzunehmen.
Revision zugelassen
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Az. 13 K 156/13 - Urteil vom 17.03.2015
Einkommensteuer 2011
Im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann der Beschenkte die Absetzungen für Abnutzung i. S. d. § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen.
Revision eingelegt - BFH-Az.: IX R 26/15
Umsatzsteuer 2008 und 2009 Vermietung von Abstellplätzen an Kfz-Händler kann umsatzsteuerpflichtig sein.
Revision zugelassen
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Az. 9 K 58/14 - Urteil vom 16.09.2015
Abweichender Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO Scheidet die Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG aus, weil infolge des zu beachtenden Rechtsinstituts der mittelbaren Grundstücksschenkung die Herstellung des Reinvestitionsobjekts (noch) dem Schenker zuzurechnen ist, besteht keine Ermessensreduzierung des Finanzamts auf Null eine abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 163 AO vorzunehmen.
Revision zugelassen
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Az. 13 K 156/13 - Urteil vom 17.03.2015
Einkommensteuer 2011
Im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung kann der Beschenkte die Absetzungen für Abnutzung i. S. d. § 11d Abs. 1 EStDV nach den fortgeführten Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers in Anspruch nehmen.
Revision eingelegt - BFH-Az.: IX R 26/15