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Hessisches Finanzgericht zur Frage, ob Umsätze aus der Vermittlung von Sportwetten an ein in einem anderen EU-Staat ansässiges Sportwettenunternehmen im Inland steuerbar sind

Die im Zuge der Vermittlung von Sportwetten erbrachten Leistungen des inländischen Unternehmens sind in der Regel nicht der deutschen Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn das andere Unternehmen, an das die Vermittlungsleistungen erbracht werden, seinen Sitz im EU-Ausland hat sowie von dort aus betrieben wird. Dann ist der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des Leistungsempfängers als Ort der Dienstleistung anzusehen (Az. 6 K 2429/11).

PM FG Kassel v. 14.09.2015